Allgemeine Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1.     
Die Ralf Lemster Financial Translations GmbH („RLFT“) bietet Übersetzungsdienstleistungen an, die über das Internet Kunden aus aller Welt zur Verfügung stehen. Die Übersetzungen werden von qualifizierten Mitarbeitern der RLFT vorgenommen oder von unabhängigen Übersetzern, die nach einer Qualifikationsprüfung durch RLFT Zugang zu den Kundentexten erhalten.

2.     
Die nachfolgenden Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der RLFT, Alt-Sindlingen 3-5, 65931 Frankfurt am Main und ihren Auftraggebern.

3.     
Abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die RLFT dies ausdrücklich anerkannt hat.

4.     
Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch. Es gilt deutsches Recht.

§ 2 Vertragsschluss

1.     
Die RLFT unterbreitet dem Auftraggeber auf Anfrage, schriftlich oder in Textform, ein Angebot für die von ihm gewünschte Übersetzung. Der verbindliche Vertragsschluss setzt zunächst die Übermittlung des Auftrages über die Serviceseiten des Kunden, per elektronischer Post oder durch Zusendung des unterschriebenen Auftrags voraus. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die RLFT dem Auftraggeber den Inhalt des Auftrages schriftlich oder in Textform bestätigt hat.

2.     
Die Angebote der RLFT sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jeweils die im individuellen Angebot aufgeführten Preise. Zu denen in den Angeboten aufgeführten Netto-Preisen ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer zusätzlich zu zahlen.

§ 3 Übersetzungsleistung und Terminologie

1.     
Die RLFT verpflichtet sich, den vom Auftraggeber übermittelten Text so in den vereinbarten Zieltext zu übersetzen, dass er keine Mängel aufweist. Die RLFT sorgt dafür, dass die Übersetzung ohne Kürzung, Zusatz oder sonstige inhaltliche Veränderungen vorgenommen wird. Dabei behält sich die RLFT vor, Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen und/oder Korrekturen offensichtlicher Fehler vorzunehmen; auf derartige Korrekturen wird die RLFT den Kunden hinweisen.

2.     
Soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist, umfasst die Leistung der RLFT ausschließlich die Übersetzung eines vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Textes in den Zieltext. Korrekturlesen,
die nachträgliche Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML- / XML- Dokumenten etc. werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben. Übersetzungen werden hinsichtlich des Sprachgebrauchs, der Rechtschreibung und der Grammatik gemäß den allgemeinen anerkannten Regeln der vereinbarten Zielsprache ausgeführt. Fachbegriffe und spezielles Vokabular werden mit der gebräuchlichen bzw. üblichen Bedeutung übersetzt. Hat der Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so ist dieser nur dann zu verwenden, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart worden ist. In diesem Fall stellt der Auftraggeber Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und Ähnliches) zur Verfügung. Auf Wunsch der RLFT gewährt der Auftraggeber fachliche Konsultation.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.     
Der Auftraggeber informiert die RLFT bei Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes über die gewünschten Ausführungsformen der Übersetzung (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Dateiformat, ggf. Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Die Vorlage der zu übersetzenden Texte bei der RLFT durch den Auftraggeber erfolgt in der Regel in elektronischer Form. Das Quellmaterial muss lesbar sein und zu dem von der RLFT angegebenen Zeitpunkt und in angegebenem Format an die RLFT übermittelt werden. Änderungen und Ergänzungen des Quellmaterials werden  grundsätzlich als „Clean“ – Version (ohne Änderungsmarkierungen) oder – nach Absprache mit der
RLFT – unter Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version
an die RLFT übermittelt.

2.     
Der Auftraggeber stellt der RLFT Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung erforderlich sind, bei Erteilung des Auftrages zur Verfügung (Fachterminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).

3.     
Der Auftraggeber versichert, dass die Übersetzung des Ausgangstextes sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber stellt die RLFT von allen dahingehenden Ansprüchen Dritter frei.


§ 5 Abnahme, Rügepflicht und Nachbesserung

1.     
Nach der erfolgten Übersetzung wird der Text dem Auftraggeber im gewünschten Format schriftlich oder in Textform zur Verfügung gestellt. Erhebt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Übersetzung keine Einwendungen, so gilt die Übersetzung als vertragsgemäß abgenommen.

2.     
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr hat der Auftraggeber die Übersetzung unverzüglich zu überprüfen und die Mängel unverzüglich anzuzeigen.

3.     
Rügt der Auftraggeber innerhalb der Frist von 14 Tagen einen objektiv vorhandenen und nicht nur unerheblichen Mangel, so nimmt er die Rüge schriftlich oder in Textform vor und fordert die RLFT auf, den genau bezeichneten Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Schlägt die Nachbesserung fehl, gewährt der Auftraggeber der RLFT eine zweite Nachbesserungsmöglichkeit. Schlägt auch diese fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des
vereinbarten Honorars zu verlangen.

§ 6 Haftung

1.     
Die Haftung der RLFT richtet sich in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.

2.     
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die RLFT ausschließlich nach den Vorschriften des  Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht ist eine Pflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.          
Die Schadenersatzansprüche für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Vertragstypische, vorhersehbare Schäden sind solche,
die dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen oder gesetzlichen Norm unterfallen. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die RLFT im selben Umfang.

3.     
Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstrecken sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Erstattungsanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängel, Verzug oder Unmöglichkeit.

4.     
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 7 Liefertermine und Verzug

1.     
Soweit die RLFT einen Liefertermin nicht ausdrücklich als verbindlichen Termin bezeichnet hat, stellt er keinen verbindlichen oder garantierten Liefertermin dar.

2.     
Kommt die RLFT mit der vereinbarten Leistung in Verzug und macht der Auftraggeber glaubhaft, dass ihm infolge des Verzuges ein Schaden entstanden ist, kann der Auftraggeber einen pauschalierten Schadenersatz beanspruchen. Der pauschalierte Schadenersatz beträgt 1 % des vereinbarten Honorars für jeden vollendeten Tag der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens 50 % des Übersetzerhonorars. Das Recht des Auftraggebers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt hiervon unberührt.

3.     
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte

1.
Soweit durch die Übersetzungsleistung der RLFT insgesamt oder in Teilen Werke im Sinne des Urheberrechtes geschaffen werden, kann der Auftraggeber die Werke in Ansehung der ihm zur Verfügung gestellten Übersetzung räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränkt nutzen und verwerten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Übersetzung zu bearbeiten, zu verändern und an Dritte zu übertragen.

2.     
Die vorstehende Regelung gilt nicht für die Fertigung einer bestätigten Übersetzung. Eine bestätigte  Übersetzung ist eine Übersetzung, deren vollständige Übereinstimmung mit dem Original durch den dazu gerichtlich ermächtigten Übersetzer bestätigt wird. Übersetzungen von offiziellen Dokumenten (z.B. Handelsregisterauszüge, Urkunden oder Zeugnisse) sind in der Regel immer zu bestätigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, eine bestätigte Übersetzung zu bearbeiten oder zu verändern.     

3.     
Entwickelt die RLFT während ihrer Tätigkeit für einen Auftraggeber eine spezifische Terminologiedatenbank oder einen Übersetzungsspeicher ("Translation Memory", TM) oder entwickelt die RLFT bestehende Datenbanken fort, stehen die Urheber- und Nutzungsrechte an den Datenbanken abweichend von § 8 Abs. 1 ausschließlich der RLFT zu. Dies gilt nicht, soweit die Parteien ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

§ 9 Verschwiegenheit

1.     
Die RLFT behandelt Übersetzungsaufträge und die mit dem Auftrag erhaltenen Informationen auch nach Beendigung des Auftrages streng vertraulich.

2.     
Die RLFT bietet ihren Auftraggebern an, gesonderte Geheimhaltungs- bzw. Verschwiegenheitsvereinbarungen zu schließen.

§ 10 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1.     
Soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, stellt die RLFT dem Auftraggeber die vereinbarte Leistung unmittelbar nach Übermittlung der Übersetzung in Rechnung. Die Rechnung ist
ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

2.     
Die mit der Übersetzung verbundenen Rechte stehen bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung ausschließlich der RLFT zu.

§ 11 Datenschutzbestimmung

1.

Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch die RLFT. Verantwortlicher: Herr Ralf Lemster, Alt-Sindlingen 3-5, 65931 Frankfurt am Main, Deutschland, E-Mail: ralf@lemstergroup.de,  Tel.: + 49 69 3756199-0, Fax +49 69 3756199-9.

2.

Der Auftraggeber der RLFT kann eine reibungslose Abwicklung des Auftrages erwarten. Dabei lässt es sich nicht vermeiden, dass bestimmte Daten des Auftraggebers unter Verwendung technischer Hilfsmittel gespeichert werden. Bei Auftragsannahme erhebt die RLFT eine Reihe personenbezogener Daten als sogenannte Basisdaten, die benötigt werden, um den erteilten Auftrag reibungslos ausführen zu können. Dabei werden nur solche  Daten gespeichert, die für die Vertragserfüllung zwingend notwendig sind. Die RLFT erhebt und verwendet personenbezogenen Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die RLFT erhebt, verarbeitet und nutzt folgende Informationen:

Anrede, Vorname, Nachname, eine gültige E-Mailadresse, Anschrift, Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), weitere Informationen, die zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen den Auftraggeber erforderlich sind.

Die Erhebung der Daten erfolgt, um den Auftraggeber als Kunden identifizieren zu können, die beauftragte Leistung sachgerecht und zeitnah erbringen zu können, zur Rechnungsstellung und zur Abwicklung und Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Auftraggebers und ist zu den genannten Zwecken erforderlich im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO.

3.

Die für die Auftragsabwicklung von der RLFT erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder ein berechtigtes Interesse der RLFT an der Weiterspeicherung fortbesteht. Sollte die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung gebieten, werden die betroffenen Daten unverzüglich gelöscht.

4.

Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung des Auftrages erforderlich ist, werden personenbezogene Daten des Auftraggebers an Dritte weitergegeben. Hierzu gehört insbesondere die Weitergabe an einen Subunternehmer der RLFT oder an das zur Lieferung der Übersetzung beauftragte Transportunternehmen. Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden. Im Übrigen erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur mit Einwilligung des Auftraggebers.

5.

Der Auftraggeber hat das Recht,              

- gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO seine einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der RLFT zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die RLFT die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen darf;     

- gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von der RLFT verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann der Auftraggeber Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, die Empfänger oder die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen seine Daten offengelegt worden sind oder werden, falls möglich die geplante Speicherdauer oder falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde, die verfügbaren Informationen der Herkunft seiner Daten, sofern diese nicht bei der RLFT erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;

- gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung seiner bei der  RLFT gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;             

- gemäß Art. 17 DSGVO die unverzügliche Löschung seiner bei RLFT gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, sofern nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;     

- gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu verlangen, falls die Richtigkeit der Daten von ihm bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, er aber deren Löschung ablehnt, die RLFT die Daten nicht mehr benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder er gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat;        

- gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die er der RLFT bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen;         

- gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel kann der Auftraggeber sich hierfür an die Aufsichtsbehörde seines üblichen Aufenthaltsortes, Arbeitsplatzes oder den Unternehmenssitz der RLFT wenden.

6.

Sofern die personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben.

7.

Möchte der Auftraggeber von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an: ralf@lemstergroup.de 

8.

Die RLFT hat technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen eingerichtet, um Daten zu schützen, insbesondere gegen Verlust, Manipulation oder unberechtigten Zugriff. Die RLFT passt ihre Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig der fortlaufenden technischen Entwicklung an.



§ 12 Gerichtsstand
Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder eines öffentlich rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.    



Der Text der vorstehenden Allgemeinen Übersetzungs- und Geschäftsbedingungen ist von Herrn Rechtsanwalt Hermann J. Bauch, Paul-Finger-Str. 12, 50858 Köln gefertigt worden, soweit er nicht gesetzliche Anforderungen wörtlich oder sinngemäß wiedergibt. Die Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Rechtsanwaltskanzlei Hermann J. Bauch.