Für das Vertragsverhältnis zwischen der Ralf Lemster Financial Translations GmbH („RLFT“) und ihren Kunden gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

RLFT betreibt einen Übersetzungsservice, der über Internet/World Wide Web Kunden in aller Welt zur Verfügung steht. Die Übersetzungen werden von dafür qualifizierten Mitarbeitern von RLFT vorgenommen oder von unabhängigen Übersetzern, die nach einer Qualifikationsprüfung durch RLFT Zugang zu den Kundentexten erhalten.

Datenschutz

Sämtliche Übersetzungsaufträge werden streng vertraulich behandelt. Auf Wunsch können besondere Geheimhaltungs- bzw. Vertraulichkeitsvereinbarungen geschlossen werden.

Die Datenschutzrichtlinien der LSP.net GmbH, der Betreiberin dieser Projektplattform, finden Sie unter http://de.lsp.net/datenschutzerklaerung_LSP-net.html.

Bei elektronischer Kommunikation in unverschlüsselter Form zwischen dem Kunden, RLFT und dem Übersetzer kann eine 100 %-ige Vertraulichkeit nicht garantiert werden.

Werden Übersetzungen mit der Post oder einem anderem dazu autorisierten Versandunternehmen versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung oder der verspäteten Zustellung mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, bzw. das beauftragte Versandunternehmen auf den Kunden über. Von RLFT wird keine über den von der Post bzw. des beauftragten Versandunternehmens geleisteten Schadensersatz hinausgehende Haftung übernommen.

RLFT behält sich vor, von jeder Übersetzung eine Kopie für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren, sofern der Kunde dem bei Vertragsabschluss nicht ausdrücklich widerspricht.

RLFT führt eine Insiderliste gemäß § 15 WpHG.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind jeweils die im individuellen Angebot genannten Preise.

Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit RLFT kommt zustande durch die Übermittlung des Kundenauftrags per elektronischer Post oder Zusendung des unterschriebenen Auftrags per Fax sowie die Zusendung der Auftragsbestätigung durch RLFT.

Daten

Die Vorlage der Texte bei RLFT durch den Kunden erfolgt in der Regel in elektronischer Form. Die Übersetzung erhält der Kunde in der Regel ebenfalls in elektronischer Form. Der Kunde teilt das gewünschte Dateiformat bei Auftragserteilung RLFT mit.

Das Quellenmaterial muss lesbar sein und zu dem von RLFT angegebenen Zeitpunkt und im angegebenen Format an RLFT übermittelt sein. RLFT ist nicht für Lieferverzögerungen verantwortlich, die sich aus der verspäteten Lieferung des Quellenmaterials oder einer Lieferung in einem abweichenden Format ergeben.

Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials werden nach Absprache mit RLFT entweder als „Clean“-Version (ohne Änderungsmarkierungen) oder unter Kennzeichnung der Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen Version an RLFT übermittelt.

Preise und Lieferungen

Der Preis für eine Übersetzung wird jeweils pro Auftrag im entsprechenden Angebot festgelegt. Es können Absprachen bezüglich der Preisgestaltung getroffen werden; RLFT behält sich vor, für einzelne Projekte abweichende Konditionen anzubieten.

Preise und Liefertermine für die Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen des Quellenmaterials in Übersetzungen, deren Übertragung in die Zielsprache bereits begonnen hat (Autorenkorrekturen), werden nach Maßgabe des Umfangs der Änderungen und der prozentual bereits erfolgten Übersetzung festgelegt. RLFT benachrichtigt den Kunden mit einer Schätzung der zusätzlichen Kosten, bevor die Änderungen und Ergänzungen eingearbeitet werden.

Korrekturlesen, nachträgliche Textgestaltung, Übernahme von Grafiken und Bildern sowie Textmontage, Herstellung von Druckvorlagen oder HTML-/XML-Dokumenten u.ä. werden nach Zeitaufwand berechnet, sofern vorab kein Festpreis vereinbart wurde.

Der Umfang einer Übersetzung wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach Normzeilen berechnet (1 Zeile = 55 Druckzeichen inklusive Leerstellen). In der Regel basiert die Zeilenberechnung auf dem übersetzten Zieltext, nach Absprache kann auch der Quelltext zur Grundlage gemacht werden.

Der Mindestauftragswert beträgt EUR 150,00 zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Zahlungen

RLFT berechnet dem Kunden das Honorar für die Übersetzung unverzüglich nach ihrer Fertigstellung. Der Kunde erhält die Rechnung auf dem Postwege. Der Rechnungsbetrag ist, falls nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug fällig, netto Kasse. Die Zahlung des Kunden erfolgt auf das Firmenkonto von RLFT. Es kann nach Absprache eine besondere Regelung getroffen werden.

Storniert der Auftraggeber einen Auftrag, ohne gesetzlich oder vertraglich hierzu berechtigt zu sein, werden bereits fertig gestellte Arbeiten dem Kunden zur Verfügung gestellt und ihm berechnet. Die Geltendmachung eines gegebenenfalls weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug des Kunden behält sich RLFT vor, Zinsen in gesetzlich geregelter Höhe (gem. § 288 Abs. 1, S.1 BGB) als Verzugsschaden zu erheben.

Terminologie

Übersetzungen werden hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Sprachgebrauch gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Zielsprache ausgeführt.

RLFT übersetzt Fachbegriffe und spezielles Vokabular mit der gebräuchlichen und üblichen Bedeutung. Hat der Kunde für die Übersetzung einen bestimmten bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so teilt er dies mit und stellt entsprechende Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare und dergleichen) zur Verfügung. Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Kunden ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Auf Wunsch des Übersetzers gewährt der Kunde fachliche Konsultation.

Urheberrecht

RLFT garantiert, dass der Kunde die Übersetzung zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung entsprechend dem mitgeteilten Verwendungszweck nutzen kann. Der Kunde ist auch zur Bearbeitung der Übersetzung berechtigt, ebenso zur Übertragung der Rechte an der Übersetzung auf Dritte im Wege der Lizenz oder auf andere Weise.

RLFT stellt den Kunden von allen Ansprüchen des Übersetzers frei. Jedoch gehen urheberrechtliche Nutzungsrechte an der Übersetzung erst nach vollständiger Entgeltentrichtung auf den Kunden über.

Der Kunde garantiert und bestätigt, dass die Übersetzung des Quellenmaterials sowie die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten Dritter darstellt und er uneingeschränkt befugt ist, den Text übersetzen zu lassen. Der Kunde stellt RLFT von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

Leistungen

RLFT verpflichtet sich, die Übersetzung so auszuführen, dass sie keine Mängel aufweist; unerhebliche Mängel bleiben außer Betracht. RLFT verpflichtet sich weiterhin, dafür zu sorgen, dass die Übersetzung ohne Kürzungen oder Zusätze vorgenommen wird. RLFT behält sich vor, gegebenenfalls Kommentare, Fußnoten etc. zum Verständnis des Textes in der Zielsprache einzufügen.

Die fertige Übersetzung wird von RLFT auf Vollständigkeit und Datenformat sowie auf den ersten Blick erkennbare sonstige Mängel hin überprüft und an den Kunden gesendet.

Als Zeitpunkt des Erhalts der Übersetzung gilt das Absendedatum von RLFT bzw. der Zeitstempel (Timestamp) der E-Mail. Erhebt der Kunde innerhalb von 14 Tagen – wobei die Frist mit Ablauf des Tages beginnt, an dem die Übersetzung an den Kunden nachweisbar (z.B. Absendeprotokoll) abgeschickt wurde – keinen Einwand, so gilt die Übersetzung als genehmigt. Der Kunde verzichtet in diesem Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel der Übersetzung zustehen könnten.

Rügt der Kunde innerhalb der 14-Tagesfrist einen objektiv vorhandenen, nicht nur unerheblichen Mangel, so ist dieser Mangel so genau wie möglich schriftlich zu beschreiben. Der Kunde hat gleichzeitig mitzuteilen, innerhalb welcher Frist der Mangel beseitigt werden soll.

RLFT wird daraufhin die Mängelbeseitigung innerhalb der genannten Frist, sofern diese angemessen ist, im Übrigen innerhalb angemessener Frist veranlassen. Schlägt die erste Mängelbeseitigung fehl, ist RLFT berechtigt, auf Basis der vom Kunden wiederum schriftlich so genau wie möglich beschriebenen Mängel, die Übersetzung nochmals nachzubessern. Schlägt auch die zweite Mängelbeseitigung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Herabsetzung des vereinbarten Honorars oder zur Rückgängigmachung des Vertrags berechtigt. Bei der letztgenannten Alternative fallen sämtliche Rechte an der Übersetzung an RLFT zurück.

Darüber hinausgehende Rechte stehen dem Kunden wegen Übersetzungsmängeln nur dann zu, wenn RLFT, einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Haftung

Alle Haftungs-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

Stellt sich nach der Auftragsannahme durch RLFT heraus, dass der Auftrag aus triftigen Gründen (z.B. Krankheit des Übersetzers oder technische Mängel im Netz) nicht innerhalb der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, informiert RLFT den Kunden unverzüglich.

Ist die Erbringung der Übersetzungsdienstleistung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Verkehrsstörungen, Streik, Ausfall der Stromversorgung o.ä.) nicht möglich, so ist während dieser Zeit der Ablauf jedweder Frist gehemmt. Die Frist beginnt erst dann wieder zu laufen, wenn die entsprechende Störung beseitigt ist.

RLFT haftet nicht, wenn der Auftrageber bei Auftragserteilung darauf hingewiesen wurde, dass die von ihm gewünschte Frist eine den üblichen Qualitätsanforderungen gerecht werdende Bearbeitung nicht zulässt.

Für den Kunden bestehen ausschließlich rechtliche Beziehungen zu RLFT, nicht zu dem jeweiligen Übersetzer oder Dolmetscher. Ein direkter Kontakt Kunde-Übersetzer ist nur mit Einwilligung von RLFT möglich.

Es besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden. Die Versicherungssumme beträgt EUR 500.000 pro Schadensfall, maximal EUR 1.000.000 pro Versicherungsjahr.

Gerichtsstand

Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.

Schlussbestimmungen

Sind oder werden Teile dieser Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Diese Klausel gilt nicht im rechtlichen Verhältnis von RLFT mit Privatkunden. Auf das Vertragsverhältnis zwischen RLFT und allen Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts Anwendung.

Ergänzend zu den vertraglichen Bestimmungen gelten die Vorschriften des Werkvertrages (§§ 631 ff. BGB) und des Geschäftsbesorgungsvertrages (§ 675 BGB).

Stand: 24. Januar 2010

 

 

Haftungsausschluss

(betr. Internetseiten http://www.rlft.de – http://rlft.qtn.net)

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